Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32820
OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08 (https://dejure.org/2009,32820)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - 6 S 39.08 (https://dejure.org/2009,32820)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 6 S 39.08 (https://dejure.org/2009,32820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.81

    Anforderungen an das Abfassen einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Der Zeitraum, auf den eine Beurteilung sich bezieht, muss angegeben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A 1/81, RiA 1983, 20).

    Zwar muss sich ein Beurteilungsbeitrag auf den zu beurteilenden Zeitraum und die in diesem Zeitraum von dem Beurteilten erfüllten Aufgaben beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Wenn eine Stichentscheidung zwischen aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern zu treffen ist, können ältere (Regel-)Beurteilungen unmittelbar Erkenntnisse über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beurteilten erbringen und bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, 377).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Die Berechtigung des Dienstherrn zur Festlegung derartiger Werte ist Teil seiner Befugnis, die Notenskala und die Maßstäbe, nach denen die Noten vergeben werden, festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Zwar ist der Dienstherr befugt, nach seinem Ermessen die Beurteilungsmaßstäbe für die Zukunft zu ändern, so dass der Aussagegehalt der Noten in verschiedenen Beurteilungszeiträumen voneinander abweichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 13/79 -, DÖD 1980, 224).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 1 B 1833/08

    Unterlassung einer außertariflichen Höhergruppierung bis zur Entscheidung über

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin führt die fehlende Angabe eines Beurteilungszeitraums aber jedenfalls dann nicht zur Fehlerhaftigkeit einer Beurteilung, wenn der Beurteilungszeitraum anhand anderer Anhaltspunkte zweifelsfrei zu ermitteln ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 1 B 1833/08 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2003 - 1 A 482/01

    Dienstliche Beurteilung von Beamten und Arbeitnehmern; Erstellung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Ob es grundsätzlich auch zulässig sein mag, Richtwerte für die Vergabe der oberen Notenstufen an den künftig zu erwartenden Beförderungsstellen auszurichten (vgl. Schnellenbach in: Die dienstliche Beurteilung, Stand Mai 2009, Rdnr. 405; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juni 2003 - 1 A 482/01 -, IÖD 2003, 269), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10

    Aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung erlaubt die

    Wie er etwa in dem von der Antragstellerin angeführten Beschluss vom 23. Juli 2009 (OVG 6 S 39.08) ausgeführt hat, sind Anlassbeurteilungen nicht generell weniger aussagekräftig als Regelbeurteilungen und insbesondere dann, wenn keine Regelbeurteilungen erstellt wurden, eine unverzichtbare Vergleichsgrundlage für die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Eignung der konkurrierenden Stellenbewerber.

    Es kann dahinstehen, ob die Beurteilung insoweit eine Lücke aufweist (vgl. zu dieser Frage die Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 23. Juli 2009 - OVG 6 S 39.08), denn es ist nicht ersichtlich, dass eine Beurteilung dieses Merkmals sich auf die Auswahlentscheidung ausgewirkt hätte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht